Durchgefallen - was nun?
In jeder Prüfung steckt ein „Restrisiko" - trotz bester Ausbildung und intensiver Vorbereitung. Manchmal sind’s die Nerven, oder man hat ganz einfach einen miesen Tag erwischt. Man kann’s drehen wie man will, Prüfung bleibt eben immer Prüfung...
„Nicht bestanden" ist zwar bitter, aber noch lange kein Beinbruch. Nach negativem Ausgang einer Prüfung sind Ihnen besondere Zuwendung und Service Ihrer Fahrschule gewiss. Das Urteil umkehren kann der Fahrlehrer zwar nicht, aber er kann Enttäuschung und Verdruss mildern, indem er den „Fall" mit Ihnen nüchtern analysiert und bewertet.
Da ist zunächst die Vorschrift einer Wartezeit von mindestens zwei Wochen. Die soll für weiteres Üben und Lernen zum Ausgleich der in der Prüfung zutage getretenen Mängel genutzt werden. Diese „Auszeit" soll aber auch ein hastiges Hineinstolpern in eine zweite, dritte oder gar vierte* Prüfung verhindern. Warum? Weil die Prüfung kein Lotteriespiel ist, an dem man sich auf gut Glück und nur weil man bereit ist erneut den Einsatz zu bezahlen, schon nach zwei, drei Tagen wieder beteiligen darf. Wenn es so wäre – dann gute Nacht Verkehrssicherheit!