Klassen A, A2, A1 und AM

A wie Ausritt
Schein oder nicht Schein, das ist für viele Jugendliche keine Frage: Zum 16. Geburtstag muss der erste Zweiradführerschein her. Ab dann wird dem großen Traum von noch größeren Maschinen entgegengefiebert. Wir bieten einen Überblick über alle Führerscheinklassen und ihren Umfang.

 

Klasse A
Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit
- einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
- einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h (Motorleistung von mehr als 35 kW oder Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) mehr als 0,2 kW/kg)

Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B) mit
- einer Leistung von mehr als 15 kW oder
- mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem
- Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
- einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
- einer Leistung von mehr als 15 kW

. Mindestalter: 24 Jahre für Direkteinstieg Krafträder (21 Jahre für dreirädrige Fahrzeuge)
. Voraussetzungen: Klasse A2, wenn unter 24 Jahre alt
. Befristung: Klasse A ist unbefristet gültig
. Einschluss: Klassen A2, A1 und AM
. Hinweise: Bei Besitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein)

Klasse A1
Krafträder (Leichtkrafträder) - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit
- einem Hubraum mit nicht mehr als 125 cm³
- einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
- einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) von max. 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B) mit
- symmetrisch angeordneten Rädern
- einem Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
- einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
- einer Leistung von bis zu 15 kW

. Mindestalter: 16 Jahre
. Voraussetzungen: Keine andere Klasse ist Voraussetzung
. Befristung: Klasse A1 ist unbefristet gültig
. Einschluss: Klasse AM
. Hinweise: -

Klasse A2
Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit
- einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
- einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2 kW/kg

. Mindestalter: 18 Jahre
. Voraussetzungen: Keine andere Klasse ist Voraussetzung
. Befristung: Klasse A beschränkt ist unbefristet gültig
. Einschluss: Klasse A1 und M
. Hinweise: Bei Besitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein).

Klasse AM
Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) - Zweiräder, auch mit Beiwagen – (bisher Klasse M) mit
- einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
- einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder
- einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren

Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse S) mit
- einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
- einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder
- einer maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder
- einer maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren)

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (bisher Klasse S) mit
- einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
- einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) bzw.
- einer maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder
- einer maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren) und
- Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen).

. Mindestalter: 16 Jahre
. Voraussetzungen: Keine andere Klasse ist Voraussetzung
. Befristung: Klasse AM ist unbefristet gültig
. Einschluss: -
. Hinweise: -